Verkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Marke Deedlite


§ 1 Allgemeine Gültigkeit

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen von Deedlite. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 14 BGB.

(3) Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen – Vertragsschluss

(1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(4) Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Der Rechnungsbetrag ist in der vereinbarten Vertragswährung auf Kosten des Käufers zu übermitteln.

(6) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

(7) Sämtliche Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige öffentliche Lasten, die bei Lieferungen außerhalb Deutschlands anfallen, trägt der Besteller.

(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Lumibobi anerkannt sind.


§ 4 Lieferfrist

(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers voraus.

(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

(4) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Besteller über.


§ 5 Lieferungsverhinderung (Höhere Gewalt)

(1) Bei Arbeitskämpfen, unvorhergesehenen Hindernissen, Betriebsstörungen, Material- oder Energieengpässen sowie sonstigen Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

(2) Diese Umstände gelten auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Lieferverzugs auftreten.


§ 6 Gefahrenübergang – Versand

(1) Versandart, Versandweg sowie Auswahl von Spediteur oder Frachtführer werden von Lumibobi nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.

(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

(4) Auf Wunsch des Bestellers kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden; die Kosten hierfür trägt der Besteller.


§ 7 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Besteller seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Im Falle eines Mangels leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrenübergang.

(5) Die gesetzlichen Verjährungsfristen im Falle eines Lieferregresses bleiben unberührt.


§ 8 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, Arglist, der Übernahme einer Garantie, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Lumibobi auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Lumibobi behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache erfolgt stets für Lumibobi. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen.

(4) Weitere Regelungen betreffen Veräußerung, Abtretung, Einziehung von Forderungen, Sicherheitenfreigabe sowie den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Lumibobi, sofern der Besteller Kaufmann ist.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.